Schwarz/Pahlke/Keß, Ao § 396 Aussetzung Des Verfahrens
Di: Zoey
2.3.1 Allgemeines Rz. 15 Die Entscheidung über die Aussetzung wird von der Finanzbehörde getroffen, die zur Entscheidung über den Einspruch berufen ist. Rz. 16 Liegen die 2.1 Zweck der Aussetzung nach § 363 Abs. 1 AO Rz. 4 Das Interesse des Einspruchsführers an einer zeitnahen Entscheidung und damit beschleunigten Verfahrensabwicklung ist dann nicht
§ 357 AO – Der Einspruch ist schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Rz. 35 Es besteht kein verfahrensrechtlicher Vorrang eines Strafverfahrens gegenüber dem Verfahren der Steuerfestsetzung.[1] Daher ist der Ausgang eines anhängigen Strafverfahrens 4.1 Allgemeines Rz. 35 Die Bestimmungen über das Einspruchsverfahren enthalten keine Regelung über die Unterbrechung des Verfahrens in besonderen Gründen. Eine solche § 118 AO – Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 376 Verfolgungsverjährung / 7.2 § 396 AO
Rz. 33 Nach § 363 Abs. 2 S. 2 AO ruht das Einspruchsverfahren, wenn sich der Einspruch darauf stützt, dass wegen der Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm oder wegen einer Rechtsfrage 1 Allgemeines 1.1 Zweck der Vorschrift Rz. 1 Für die Finanzbehörde besteht nach § 367 AO die Pflicht zur Entscheidung über den anhängigen Einspruch. Sie kann als Trägerin des Rz. 14 Die Einspruchsentscheidung muss ganz oder zum Teil von der im anhängigen Verfahren zutreffenden Regelung abhängig sein. Teilweise wird dann von einem „vorgreiflichen
Um die Vollziehung des angefochtenen VA zu hemmen, bedarf es einer besonderen Anordnung der Aussetzung der Vollziehung (AdV). Diese kann entweder von der FinBeh. oder – unter den Rz. 44 Weiter kommt im Steuerstrafrecht unter den Voraussetzungen des § 396 AO eine Aussetzung des Steuerstrafverfahrens in Betracht. Streitig ist, ob bei der Aussetzung nach § Unterbleibt ein solcher Aussetzungsvermerk und ist damit der Zeitpunkt der Aussetzung des Verfahrens nicht mehr genau feststellbar, so geht nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ dies
Rz. 37 [Autor/Stand] Zunächst verlangt die Aussetzung des Verfahrens, dass überhaupt der Anwendungsbereich des § 396 AO eröffnet ist. Dazu muss ein anhängiges Strafverfahren Rz. 30 Entsprechend § 78c Abs. 4 StGB tritt die verjährungshemmende Wirkung des § 396 AO nur für das jeweilige Steuerstrafverfahren ein, d. h. nur hinsichtlich der Personen, gegen die
Gesonderte Feststellungen nach § 180 AO
Gesonderte Feststellungen nach § 180 AO
- AO § 361 Aussetzung der Vollziehung
- Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 363 Aussetzung und Ruhen des Ve
- AO § 237 Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung

Rz. 4 §§ 393, 396 AO treffen keine abschließende Regelung. Die rechtliche Selbstständigkeit der Verfahren hindert im Einzelfall nicht rechtliche Auswirkungen des einen Verfahrens auf das 2 Mitteilung der Besteuerungsunterlagen 2.1 Pflicht der Finanzbehörde Rz. 3 § 364 AO begründet für die Finanzbehörde die Rechtspflicht zur Mitteilung der Besteuerungsunterlagen bzw. zur Rz. 22 Die Aussetzung der Einspruchsentscheidung endet nach § 124 Abs. 2 AO – aufgrund der Befristung – automatisch mit der „Erledigung des anderen Rechtsstreits oder bis zur
§ 361 Aussetzung der Vollziehung (1) 1 Durch Einlegung des Einspruchs wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts vorbehaltlich des Absatzes 4 nicht gehemmt, insbesondere
Rz. 1 Für die Finanzbehörde besteht nach § 367 AO die Pflicht zur Entscheidung über den anhängigen Einspruch. Sie kann als Trägerin des Einspruchsverfahrens dessen Ablauf
(2) 1 Die Finanzbehörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, kann die Vollziehung ganz oder teilweise aussetzen; § 367 Absatz 1 Satz 2 gilt sinngemäß. 2 4.2.3.1 Beschuldigte Rz. 30 Entsprechend § 78c Abs. 4 StGB tritt die verjährungshemmende Wirkung des § 396 AO nur für das jeweilige Steuerstrafverfahren ein, d. h. nur hinsichtlich der 1. NV: Bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm setzt die Aussetzung bzw. Aufhebung der
- Rechtsprechung zu § 361 AO
- Gesonderte Feststellungen nach § 180 AO
- Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 376 Verfolgungsverjährung / 7.2 § 396 AO
- Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 237 Zinsen bei Aussetzung der
(2) 1 Zinsen werden erhoben vom Tag des Eingangs des außergerichtlichen Rechtsbehelfs bei der Behörde, deren Verwaltungsakt angefochten wird, oder vom Tag der Rz. 10 Die Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO setzt voraus, dass „die Beurteilung der Tat als Steuerhinterziehung (s. Rz. 6f.) davon abhängt“, ob ein Steueranspruch besteht. Diese
Zum selben Verfahren: FG Hessen, 20.01.2022 – 11 V 1077/21 Abhängigkeit der Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung eines Folgebescheids
AO § 361 Aussetzung der Vollziehung
1 § 237 AO ist das Gegenstück zu § 236 AO und zielt auf einen Ausgleich zwischen Steuerpflichtigen und Steuergläubiger ab: Dem Steuerpflichtigen soll (pauschaliert) der Rz. 73 Für die Kosten des AdV-Antragsverfahrens gelten die §§ 135ff. FGO. Das Rechtsbehelfsverfahren bildet mit dem AdV-Verfahren bis 30.6.2020 gem. § 40 Abs. 1 und
4.2.1 Rechtswirkung Rz. 26a Das Ruhen der Verjährung[1] hemmt den Weiterlauf der Verjährungsfrist vom Tag der für die Strafverfolgung. Die Verjährungsfrist beginnt nicht erneut zu laufen,
Serviceportal Zuständigkeitsfinder Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23. 1 FGO) Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence Sie haben den Artikel bereits bewertet. Die Prozessstandschaft und Unterbrechung des Verfahrens Rz. 113 Das AdV-Verfahren ist wie das Einspruchsverfahren kostenfrei.[1] Rz. 114 Allerdings werden die notwendigen Aufwendungen für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder